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Gebührenordnung
Was kostet einem Team / einer Sportschule die Mitgliedschaft in der FFA Schweiz jährlich?
- SFr. 100.- im Jahr plus einer einmaligen Aufnahmegebühr von SFr. 15.-
Es gibt keine "Club Einzelanmeldung!"
Bei Anmeldung muss mindestens ein einzelner FFA Schweiz Mitglieds-Sportlerantrag gestellt werden. Innnerhalb von 2 Jahren, gerechnet ab Anmeldedatum müssen mindestens zwei neue Anträge hinzukommen. Bei Nichterfüllung können wir die Mitgliedschaft zur FFA kündigen und entziehen damit auch die Werbelizenz für unser FFA Logo.
Mit der bestätigten FFA Schweiz Schulmitgliedschaft erhält die Schule bzw. der Besitzer/der Betreiber der Schule das eingeschränkte Recht, mit dem FFA-Logo zu werben.
Dieses Logo darf nicht verändert werden, weder im Ganzen noch in seinen Einzelteilen, noch Einzelteile daraus entfernt.
Welchen Jahresbeitrag zahlen die einzelnen Sportler/innen an die FFA Schweiz?
Jährlich SFr. 25.-, plus einer einmaligen Aufnahmegebühr von SFr. 15.- - sofern ihr Club/Sportschule den Jahresbeitrag an die FFA Schweiz bezahlt hat. Im Jahresbeitrag ist der FFA Pass enthalten!
Welche Kosten kommen auf jemanden zu der die Original Free-Fight© Instruktor bzw. Fullinstruktor Ausbildung, inklusive der FFA Kampfrichter Ausbildung durchlaufen möchte?
Bei Vorbildung und Eignung insgesamt 5 Seminare für den Instruktor (SFr. 560.- auf das FFA Schweiz Konto)
Anschließend ist es möglich (bei Eignung) durch 4 zusätzliche Seminare den FFA Fullinstruktor zu erwerben. Kosten auf Nachfrage nur an FFA Instruktore.
Zu allen Seminaren sind die Transferkosten des Ausbilders hinzuzurechnen.
Wir bilden ausschließlich nur FFA Mitglieder aus FFA Mitgliedsschulen aus.
Neu werden separate Wettkampfrichter ausbildungen Angeboten. News folgen...
Stundensätze für reine FFA Lehrgänge
Prinzipiell ist der Trainerstundensatz, bei Lehrgängen u.ä. Veranstaltungen max. SFr. 60.- pro Stunde.
Lizenzierte FFA Kampfrichter Gagen, welche vom Veranstalter zu tragen sind, richten sich nach dem Fassungsvermögen der Halle in welcher die Wettkämpfe ausgetragen werden.
Hallengröße
C Kampfrichter 0 bis 50 K. als HKR geleitet
B Kampfrichter 50 bis 100 K. als HKR geleitet
A Kampfrichter ab 100 K. als HKR geleitet
Bis 200 Zuschauer:
SFr. 30,- pro C-KR
SFr. 40,- pro B-KR
SFr. 80,- pro A-KR
Bis 500 Zuschauer:
SFr. 50,- pro C-KR
SFr. 60,- pro B-KR
SFr. 200,- pro A-KR
Über 500 Zuschauer:
SFr. 70,- pro C-KR
SFr. 80,- pro B-KR
SFr. A-KR auf Anfrage
Über 1000 Zuschauer:
SFr. 90,- pro C-KR
SFr. 100,- pro B-KR
A-KR auf Anfrage
Zusätzlich hat der Veranstalter an die KR SFr. 0,62.- pro Kilometer (einfach),
Unterbringung ab 150 km, sowie Verpflegung zu zahlen.
FFA Unterscheidung Gala vs. Turnier
Turnier - Grundsätzlich kann man sagen: Bei einem Turnier werden keine Eintrittsgelder genommen. Deshalb bekommt der Kämpfer auch keine Gage. Es gibt aber auch Turniere mit Eintrittsgeld, diese haben dann einen sozialen Hintergrund, wo der Kämpfer ebenfalls keine Gage erhält der Eintritt aber gespendet wird. Bei einem Turnier ist es weiterhin möglich das der Kämpfer eine Startgebühr zahlen muss.
Gala - hat einen kommerziellen Hintergrund und / oder strebt eine kommerzielle Verwertung an. Das heißt für einen Kämpfer er bekommt in der Regel Geld für das kämpfen
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